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Die Grundzüge der Notarkosten

Allgemein Dezember 1, 2025

Die Notarkosten sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Dieses Gesetz legt verbindliche Gebührensätze fest, sodass Notare weder höhere noch geringere Gebühren verlangen dürfen.

Dadurch wird eine einheitliche, transparente Preisgestaltung sichergestellt, die Rechtsklarheit und Fairness gewährleistet. Zudem schützt diese Regelung Verbraucher und sorgt für die Neutralität und Verbindlichkeit notarieller Dienstleistungen.

Die Notarkosten setzen sich im Wesentlichen aus zwei Hauptfaktoren zusammen:

1. Gebührensatz: Die anfallenden Gebühren ergeben sich aus den im GNotKG festgelegten Gebührentabellen, die gestaffelte Sätze für verschiedene Geschäftswerte vorsehen.

2. Geschäftswert: Dieser entspricht dem wirtschaftlichen Wert des jeweiligen Rechtsgeschäfts und bildet die Basis für die Berechnung der Notarkosten.

Um sich frühzeitig über die anfallenden Notarkosten zu informieren, kann der Gebührenrechner der Bundesnotarkammer (abrufbar unter Notar.de) genutzt werden. Dieses Tool ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Berechnung der voraussichtlichen Gebühren für notarielle Dienstleistungen und hilft, finanzielle Überraschungen zu vermeiden.

Um die Berechnung der Notarkosten besser nachvollziehen zu können, sind hier einige konkrete Beispiele. Die genauen Notarkosten hängen aber stets vom individuellen Sachverhalt ab.

  • Der Geschäftswert richtet sich nach dem Kaufpreis der Immobilie.
  • Für den Entwurf, die Beurkundung und die rechtliche Beratung wird eine doppelte Gebühr nach GNotKG fällig.
  • Die Vollzugsgebühr für die Einholung und den Entwurf notwendiger Genehmigungen und Löschungsbewilligungen entspricht einer halben Gebühr.
  • Die Betreuungsgebühr für die Überwachung der Kaufpreiszahlung und Eigentumsumschreibung beträgt ebenfalls eine halbe Gebühr.
  • Hinzu kommen weitere Gebühren, falls eine Treuhandauflage zur Ablösung einer Grundschuld besteht oder strukturierte Daten für das Grundbuchamt erforderlich sind.

Allgemein lässt sich sagen, dass sich die Notargebühren auf etwa 1,5 bis 2 % des Kaufpreises belaufen.

  • Hier ist der Geschäftswert das Reinvermögen des Erblassers zum Zeitpunkt der Beurkundung.
  • Für ein Einzeltestament wird eine volle Gebühr fällig.
  • Zusätzlich fallen Gebühren für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister an.
  • Grundlage für den Geschäftswert ist das beiderseitige Vermögen der Ehepartner.
  • Für die Beurkundung wird eine doppelte Gebühr fällig.
  • Die Kosten richten sich nach dem Vermögen der bevollmächtigenden Person. Maximal darf die Hälfte des Vermögens als Geschäftswert angesetzt werden.
  • Für die Beurkundung wird eine volle Gebühr fällig.
  • Eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister ist verursacht zusätzliche geringe Kosten.

Hinzu kommt stets die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie Auslagen für Porto, Schreibauslagen und sonstige notwendige Aufwendungen.

Ein wesentliches Prinzip der Notarkosten ist die Querfinanzierung: Während höherwertige Rechtsgeschäfte mit moderaten Gebühren belegt sind, bleiben einfachere Vorgänge bewusst kostengünstig. Dies gewährleistet, dass notarielle Dienstleistungen für alle Bevölkerungsschichten erschwinglich bleiben. Diese soziale Komponente sorgt dafür, dass auch weniger wohlhabende Bürger essenzielle notarielle Leistungen in Anspruch nehmen können.

Die Notarkosten sind streng gesetzlich reguliert und garantieren eine transparente und faire Preisgestaltung. Die Berechnung erfolgt nach klaren Vorgaben und sorgt durch das Prinzip der Querfinanzierung dafür, dass auch sozial schwächere Bevölkerungsgruppen Zugang zu notariellen Dienstleistungen haben.