Man mag gar nicht daran denken – und doch kann plötzlich der Fall eintreffen, dass krankheits- oder unfallbedingt persönliche Angelegenheit nicht mehr selbst geregelt werden können. Dann wäre man auf die Unterstützung durch andere angewiesen. Jedoch können selbst Ehegatten oder nächste Verwandte dann nicht zwingend automatisch für den Betroffenen Handlungen ausführen oder Entscheidungen treffen. Um auszuschließen, dass Fremde über eigene Belange entscheiden, sollte möglichst beizeiten eine Notfallvorsorge getroffen werden.

Wir Notare können auf einen möglichen Notfall abgestimmte Vollmachten vorbereiten und Anordnungen für verschiedene mögliche Situation gestalten. Dabei kann es sich um eine Generalvollmacht, eine Vorsorgevollmacht oder Patienten- und Betreuungsverfügungen handeln. Die Hinzuziehung eines Notars bietet die Gewähr, dass diese Vollmacht im Notfall auch tatsächlich Geltung erlangen. Solche Vorsorgeurkunden können bei der Bundesnotarkammer im Zentralen Vorsorgeregister registriert werden, wo sie beispielsweise von Betreuungseinrichtungen abgefragt werden können.