Es bleibt alles in Familienhand – nach diesem Motto gehen viele Familien die Vermögensplanung an und entscheiden sich mitunter, an (minderjährige) Familienmitglieder Immobilieneigentum zu verschenken. Dies ist zuerst einmal ein Akt der Großzügigkeit und vermag frühzeitig entscheidende Weichen zu stellen. Bei Unkenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen sind jedoch oftmals Probleme vorprogrammiert. Wir Notare stehen  Ihnen mit unserer Expertise und entsprechenden Lösungen zur Seite, wenn auch Sie eine Immobilienschenkung planen.

Wenn es um die Weitergabe von Vermögenswerten an die nächste Generation geht, stehen oft Immobilien im Fokus. Doch gerade hier lauern rechtliche Stolperfallen. Um die heranwachsende Generation am Familienvermögen teilhaben zu lassen, müssen vielfältige gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden, die unter Umständen zur Hürde werden können.

So gelten z.B. die Bestimmungen des Minderjährigenrechts. Das bedeutet: Die Eltern als gesetzliche Vertreter vertreten den Minderjährigen, auch bei der Übertragung von Immobilien. Dies kann vereinfacht gesprochen nur dann ohne Einschaltung des Familiengerichts vonstattengehen, wenn die Schenkung für das Kind von Vorteil ist. Um das zu beurteilen, müssen formale Kriterien angelegt werden – keine wirtschaftlichen. Die Frage lautet: Ist die Schenkung für den Minderjährigen ausschließlich rechtlich vorteilhaft oder ergeben sich aus ihr persönliche Pflichten. Wenn etwa einem Schulkind eine Wohnimmobilie übertragen wird, könnte dieses unvermittelt mit den Pflichten eines Vermieters konfrontiert sein. Die Rechtsprechung ist in diesem Bereich komplex und erscheint zuweilen uneindeutig, was beachtet werden muss.

Sind die Eltern von der gesetzlichen Vertretung ausgeschlossen, muss für das Kind vom Familiengericht ein sogenannter Ergänzungspfleger bestellt werden. Unter Umständen haben die Eltern zusätzlich eine familiengerichtliche Genehmigung einzuholen. Beides dient dem Interessenschutz des Minderjährigen. Das ist gut so, erfordert aber einen mitunter hohen Zeitaufwand und ist mit Kosten verbunden.

Bisher war von den Interessen des beschenkten Kindes die Rede. Aber auch die schenkenden Eltern und Großeltern sollten vor der Vermögensweitergabe gründlich ihre eigenen Wünsche und Interessen reflektieren. Es gilt insbesondere die steuerlichen Beweggründe gegen eine womöglich unsichere zukünftige Entwicklung abzuwägen. Denn die Immobilie steht nach der Schenkung mitunter nur noch eingeschränkt für die eigene Altersvorsorge zur Verfügung. Und sollte zu einem späteren Zeitpunkt eine Rückübertragung oder die Nutzung des Gebäudes zur Absicherung von Krediten erwogen werden, ist dieser Schritt mit Kosten und einer herausfordernden rechtlichen Situation verbunden. Bei erreichter Volljährigkeit des Kindes erlischt zudem der rechtliche Einfluss der Eltern auf das Kind.

Uns Notaren kommt bei diesen Schenkungen und Übertragungen eine wichtige Funktion zu. Wir unterstützen Sie dabei nicht nur beratend und bei der Vertragsgestaltung. Wir haben ebenso die Aufgabe, die Erfüllung aller rechtlichen Anforderungen sicherzustellen und dem Schutz aller Interessen zu dienen – der Eltern oder Großeltern und denen des Kindes, wobei die Übertragung einer Immobilie auf die eigenen Kinder eine bewährte Maßnahme in der Vermögensplanung darstellt. Eine solche Übertragung sollte wohlüberlegt sein, wobei wir Sie als Notare gerne begleiten.

Kommunen und Behörden bieten in vielen Fällen Online-Zugänge für die bequeme Abwicklung von Meldepflicht, Fahrzeugzulassung & Co. Und auch Notare sind für Sie zeitsparend über das Internet erreichbar – auch dank eines sicheren Identifikationsverfahrens.

Normalerweise können Sie sich durch Vorlage Ihres Personalausweises mit Lichtbild zuverlässig legitimieren. Hierzu stehen sich regelmäßig zwei Personen in Präsenz gegenüber, was allerdings im Internet nicht praktizierbar ist. Um auch online eine sichere Identifizierung zu erreichen, wurden verschiedene Verfahren entwickelt. Eines davon ist das Video-Ident-Verfahren. Es ermöglicht das Vorzeigen des Ausweises auch in Online-Meetings: Bei dem recht verbreiteten Verfahren ist die Teilnahme an einer Videokonferenz erforderlich, bei der man den eigenen Personalausweis neben das Gesicht in die Kamera hält und spezielle Anweisungen seines Gegenübers befolgt. So können online etwa Konten eröffnet oder Verträge geschlossen werden.

Allerdings lässt sich das Video-Ident-Verfahren nach Informationen des Chaos Computer Clubs manipulieren, was es letztlich zu einem umständlichen, vor allem aber unsicheren Identifikationsverfahren macht. Es empfiehlt sich daher möglicherweise nicht, an diesem Verfahren teilzunehmen. Den deutschen Krankenkassen wurde seine Anwendung beispielsweise verboten.

Alternativ gibt es eine vom deutschen Staat zur Verfügung gestellte Lösung. Sie basiert auf dem Chip, über den seit 2010 ausgestellte Personalausweise verfügen, ist datenschutzkonform und gilt als sehr sicher. Trotz ihrer Vorteile wird diese sogenannte eID bislang noch viel zu selten zur Online-Identifizierung genutzt. In den ersten Jahren nach ihrer Einführung fehlten einfach die Anwendungsmöglichkeiten. Inzwischen gibt es sie – unter anderem auch im notariellen Online-Verfahren, an dem Sie per eID-Chip teilhaben können. Seit 2022 kann online die Gründung einer GmbH beurkundet werden, nachdem sich die Beteiligten mit ihrer iID ausgewiesen haben. Und auch Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sind mit der komfortablen Identifizierung unkompliziert möglich. Sie möchte alle eID-Anwendungsmöglichkeiten kennenlernen? Hier finden Sie einen aktuellen Überblick.

Damit die eID zur Online-Identifizierung genutzt werden kann, muss diese Funktion aktiviert sein. Außerdem ist die Vergabe einer sechsstelligen PIN erforderlich. Sollten Sie einen nach 2017 ausgestellten Personalausweis haben, müssen Sie nichts weiter unternehmen – die gewünschte Funktion ist dann bereits automatisch aktiviert. Ansonsten können Sie die eID kostenfrei in einem Bürgerbüro oder -amt freischalten lassen sowie eine neue PIN beantragen, sollten Sie die alte vergessen haben.

Für den Einsatz der eID benötigen Sie Ihr Smartphone und die „AusweisApp“.

Damit Sie auch am notariellen Online-Verfahren teilnehmen können, laden Sie bitte die „Notar“-App der Bundesnotarkammer aufs Handy. Die Identifizierung erfolgt dann, indem Sie Ihren Personalausweis vor das Handy halten und die PIN der eID in die APP eingeben. Die App “Notar“ liest daraufhin Ihre Daten aus dem Chip des Personalausweises aus und übermittelt Sie mit Verschlüsselung. Bei allen Fragen rund um die notariellen Onlineverfahren stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.