General- und Vorsorgevollmacht: Rechtzeitig Vorsorgen und Selbstbestimmung sichern
Allgemein November 3, 2025Warum eine rechtliche Vorsorge wichtig ist
Ein schwerer Unfall oder eine plötzliche Krankheit kann dazu führen, dass eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln. In einem solchen Fall wird ein rechtlicher Betreuer bestellt, der nicht zwingend aus dem persönlichen Umfeld stammt. Um dies zu vermeiden, können mit einer General- und Vorsorgevollmacht vertrauenswürdige Personen bestimmt werden, die in finanziellen und gesundheitlichen Belangen im eigenen Sinne handeln dürfen.
Generalvollmacht – Regelung der Vermögensangelegenheiten
Mit einer Generalvollmacht kann eine Vertrauensperson umfassende Entscheidungsbefugnisse in finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten erhalten. Dies umfasst unter anderem Bankgeschäfte, Vertragsabschlüsse sowie die Vertretung vor Behörden und Gerichten. Allerdings sind höchstpersönliche Angelegenheiten, wie die Eheschließung oder Testamentserrichtung, ausgeschlossen.
Wer sicherstellen möchte, dass die Vollmacht auch nach dem Tod weiterhin gilt, kann sie als trans- oder postmortale Generalvollmacht gestalten. Dies ermöglicht es dem Bevollmächtigten, auch nach dem Ableben des Vollmachtgebers Verträge zu kündigen oder Bankgeschäfte abzuwickeln, ohne auf einen Erbschein warten zu müssen.
Vorsorgevollmacht – Entscheidungen in Gesundheitsangelegenheiten
Die Vorsorgevollmacht dient speziell dazu, eine Vertrauensperson für persönliche und gesundheitliche Entscheidungen zu bestimmen. Sie ermöglicht es, eine Person des Vertrauens festzulegen, die stellvertretend medizinische und pflegerische Maßnahmen veranlassen kann. Die Vorsorgevollmacht kann mit individuellen Vorgaben versehen werden, um sicherzustellen, dass persönliche Wünsche berücksichtigt werden.
Patientenverfügung – Ergänzende Festlegung medizinischer Wünsche
Eine Patientenverfügung ergänzt die Vorsorgevollmacht, indem sie detaillierte Anweisungen zu medizinischen Behandlungen enthält. Sie stellt sicher, dass der Wille des Betroffenen auch dann beachtet wird, wenn er selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist. Präzise Formulierungen sind wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden und die Umsetzung der Wünsche durch Ärzte und Pflegepersonal zu gewährleisten.
Selbstbestimmung statt gesetzlicher Betreuung
Ohne eine gültige General- oder Vorsorgevollmacht kann es passieren, dass das Betreuungsgericht eine fremde Person als rechtlichen Betreuer einsetzt. Um dies zu verhindern, ist es ratsam, frühzeitig eine rechtliche Vorsorge zu treffen und eine Vertrauensperson zu benennen. Dies stellt sicher, dass persönliche Wünsche und Interessen gewahrt bleiben.
Eine notariell beurkundete Vollmacht erhöht dabei die Akzeptanz durch Banken, Behörden und Geschäftspartner und stellt sicher, dass die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers zum Zeitpunkt der Unterzeichnung bestätigt wird. Notarinnen und Notare stehen gerne für eine umfassende rechtliche Beratung zur Verfügung und helfen dabei, eine rechtssichere Lösung zu finden.


