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Fragen rund um die Bestattung – Wer darf was und wer muss zahlen?

Allgemein Juni 4, 2025

Der Tod eines Menschen bringt neben der emotionalen Belastung auch viele organisatorische und rechtliche Fragen mit sich. Wer darf über die Art der Bestattung entscheiden? Wer muss die Beerdigung veranlassen – und wer bezahlt sie letztlich? Dieser Beitrag soll einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit der Bestattung geben und Orientierung in einer oft unsicheren Situation bieten.

Zentral ist das sogenannte Recht zur Totenfürsorge. Es umfasst das Recht, über alle Aspekte der Bestattung zu entscheiden – etwa über Bestattungsart, -ort, Feierlichkeiten, Grabgestaltung und Grabpflege.

Dieses Recht steht nicht automatisch dem Erben zu, sondern orientiert sich in erster Linie am Willen des Verstorbenen. Wurde dieser zu Lebzeiten klar geäußert (z. B. in einer Bestattungsverfügung oder Vorsorgevollmacht), ist dieser verbindlich.

Fehlt eine solche Verfügung, steht das Totenfürsorgerecht den Angehörigen zu. Die Reihenfolge der Totenfürsorgeberechtigten richtet sich dabei nach dem (Landes-)Bestattungsgesetz – in Baden-Württemberg nach § 31 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 21 Abs. 3 BestattG BW wie folgt:

  1. Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner
  2. Volljährige Kinder
  3. Eltern
  4. Großeltern
  5. Volljährige Geschwister
  6. Volljährige Enkelkinder

Wichtig: Mehrere gleichrangige Personen müssen sich untereinander einigen – es gibt kein „Mehrheitsprinzip“. Bei Uneinigkeit kann dies zu erheblichen Streitigkeiten führen, die sich durch klare Regelungen zu Lebzeiten vermeiden lassen.

Auch Personen außerhalb dieser Reihenfolge (z. B. nichteheliche Lebenspartner) können berechtigt werden, wenn sie vom Verstorbenen ausdrücklich dazu bestimmt wurden – etwa im Rahmen eines Partnerschafts- oder Heimvertrags.

Neben dem Recht zur Bestattung gibt es auch die Pflicht, diese durchzuführen. Diese trifft in erster Linie die nächsten Angehörigen – unabhängig davon, ob sie das Erbe annehmen oder ausschlagen. Die Pflicht ergibt sich aus dem Bestattungsgesetz Baden-Württemberg und besteht insbesondere darin, die Beerdigung rechtzeitig zu organisieren – in der Regel innerhalb von 96 Stunden nach dem Todeszeitpunkt.

Erfolgt dies nicht, tritt die zuständige Behörde ein – bei Körperspenden kann auch ein anatomisches Institut bestattungspflichtig sein.

Die Kostenpflicht ist eine eigenständige rechtliche Frage. Nach § 1968 BGB trägt grundsätzlich der Erbe die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung. Das bedeutet eine Beisetzung, die der Lebensstellung des Verstorbenen entspricht – unter Berücksichtigung von Beruf, Vermögen, sozialem Umfeld und örtlichen Gepflogenheiten.

Darüber hinaus kommen als subsidiäre Kostenträger in Betracht:

  • Unterhaltspflichtige Angehörige gemäß § 1615 Abs. 2 BGB: Wenn der Erbe nicht haftet (etwa weil der Staat erbt oder kein Vermögen vorhanden ist), können Verwandte in gerader Linie gemäß § 1615 Abs. 2 BGB in Anspruch genommen werden.
  • Vertraglich verpflichtete Dritte: In manchen Fällen kann auch ein Dritter, etwa ein Versicherungsunternehmen, durch eine vertragliche Vereinbarung zur Kostentragung verpflichtet sein.
  • Sozialhilfeträger gemäß § 74 SGB XII: Sind keine anderen Kostenschuldner vorhanden und ist die Tragung für Angehörige unzumutbar, können die Kosten auf Antrag vom zuständigen Sozialamt übernommen werden.

Die Kosten einer Bestattung können erheblich sein. Die konkreten Kostenarten, die in der Regel vom Erben zu übernehmen sind, umfassen u. a.:

  • Sarg, Bestattungsinstitut, Friedhofsgebühren
  • Leichenschau, Transport, Trauerfeier
  • Erstherrichtung des Grabes inkl. Grabstein
  • Traueranzeigen und Danksagungen

Nicht übernommen werden z. B. Kosten für Trauerkleidung, Anreise der Angehörigen oder laufende Grabpflege (außer sie sind testamentarisch als Auflage bestimmt).

Die rechtlichen Fragen rund um das Thema Bestattung sind komplex – vor allem, wenn mehrere Beteiligte betroffen oder uneins sind. Eine frühzeitige Regelung durch Bestattungsverfügung oder Vorsorgevollmacht kann Streit vermeiden. Auch im Zusammenhang mit Ausschlagung, Pflichtteilsberechnung oder Sozialhilfe ist eine fundierte rechtliche Einschätzung oft entscheidend.

Wir Notare unterstützen Sie gerne bei allen Fragen der Vorsorge und Nachlassgestaltung.